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Um unnötigen Verkehr im Ortskern von Binz zu vermeiden, hat die Gemeindevertretung folgende Regelungen beschlossen:
Für den gesamten Ortskern von Binz sowie auf der Dünenstraße und der Lottum- Proraer Straße gilt ein Tempolimit von 30 km/h. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich besonders die geltende Vorfahrtsregelung „Rechts vor Links“ zu beachten.
Über den gesamten Ortskern erstreckt sich ebenso eine Halteverbotszone. Um öffentliche Einrichtungen anfahren zu können sowie für kleinere Stops sind vor der Kurverwaltung und der Sparkasse auf der Heinrich- Heine Straße Kurzzeitparkplätze für eine Standzeit von max. 30 Minuten eingerichtet. Innerhalb der Halteverbotszone werden ansonsten keine weiteren Parkplätze ausgewiesen. Ausserhalb der Halteverbotszone stehen Ihnen jedoch ausreichend große Parkplatzkapazitäten in unserem Ostseebad zur Verfügung.
Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 7,5t dürfen den Ortskern Binz, sowie die Wylichstraße, die Lottum – Proraer Straße und die Dünenstraße (im Abschnitt Wylichstraße bis Hans Beimler Straße) in der Zeit von 16 Uhr bis 10 Uhr befahren. In der Zeit von 10 Uhr bis 16 Uhr ist diesen Fahrzeugen die Einfahrt nicht gestattet.
Matthias PreußZimmer 106Tel. +49 (0) 38393 / 374-35E-Mail
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