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Mobilität & Verkehr
Verkehrskonzept Binz

Um unnötigen Verkehr im Ortskern von Binz zu vermeiden, hat die Gemeindevertretung folgende Regelungen beschlossen:

30 km/h – Zone

Für den gesamten Ortskern von Binz sowie auf der Dünenstraße und der Lottum- Proraer Straße gilt ein Tempolimit von 30 km/h. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmer in diesem Bereich besonders die geltende Vorfahrtsregelung „Rechts vor Links“ zu beachten.

Eingeschränktes Halteverbot

Über den gesamten Ortskern erstreckt sich ebenso eine Halteverbotszone. Um öffentliche Einrichtungen anfahren zu können sowie für kleinere Stops sind vor der Kurverwaltung und der Sparkasse auf der Heinrich- Heine Straße Kurzzeitparkplätze für eine Standzeit von max. 30 Minuten eingerichtet.

Innerhalb der Halteverbotszone werden ansonsten keine weiteren Parkplätze ausgewiesen. Ausserhalb der Halteverbotszone stehen Ihnen jedoch ausreichend große Parkplatzkapazitäten in unserem Ostseebad zur Verfügung.

Liefer- und Busverkehr

Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht über 7,5t dürfen den Ortskern Binz, sowie die Wylichstraße, die Lottum – Proraer Straße und die Dünenstraße
(im Abschnitt Wylichstraße bis Hans Beimler Straße) in der Zeit von 16 Uhr bis 10 Uhr befahren. In der Zeit von 10 Uhr bis 16 Uhr ist diesen Fahrzeugen die Einfahrt nicht gestattet.

Verkehrskonzeption Gemeinde Ostseebad Binz

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Fortschreibung der Verkehrskonzeption Gemeinde Ostseebad Binz

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Wegweiser

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Planen und Bauen
Verkehrstechnik & Sondernutzungen

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

Sachbearbeiter

Matthias Preuß
Zimmer 106
Tel. +49 (0) 38393 / 374-35
E-Mail

Offizielle Sprechzeiten

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
sowie nach vorheriger Vereinbarung