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Bußgeldstelle
Parkerleichterungen für Anwohner (Bewohnerparkausweis)

Durch die Bewohnerparkregelung wird bezweckt, den vorhandenen Parkraum in bestimmten Gebieten neu zu verteilen und dabei Bewohner vorrangig zu berücksichtigen. Nur Personen, die im Gebiet tatsächlich wohnen, dort amtlich gemeldet sind und über ein eigenes Fahrzeug (PKW) verfügen beziehungsweise die dauerhafte Nutzung eines Fahrzeuges nachweisen, erhalten für ein Fahrzeug einen Parkausweis. 

Eine Erteilung einer Bewohnerparkberechtigung ist an einen aktuellen Nachweis des Vermieters gekoppelt. Es erfolgt eine Abfrage, ob beim Vermieter ggf. ein Stellplatz angemietet werden kann. Bewohner mit der Möglichkeit einen eigenen Stellplatz zu mieten erhalten im Regelfall dann keine besonderen Parkrechte.

Gebühr

  • erster Parkausweis und jede Wiedererteilung: 30,00 Euro (Eine eventuell gewollte kürzere Gültigkeitsdauer reduziert diese Verwaltungsgebühr nicht.)
  • Neuausstellung wegen Verlust oder Umschreibung auf einen anderen PKW innerhalb des Gültigkeitszeitraumes: 15,00 Euro

Bearbeitungszeit

  • ca. 2 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis mit Eintrag des aktuellen Wohnsitzes oder den Reisepass zuzüglich einer aktuellen Meldebescheinigung, wenn sich der Hauptwohnsitz in einem der benannten Straßenabschnitte befindet
  • den Personalausweis oder den Reisepass zuzüglich einer aktuellen Meldebescheinigung, wenn sich der Nebenwohnsitz in einem der benannten Straßenabschnitte befindet
  • die Zulassungsbescheinigung Teil I/ Fahrzeugschein sowie den Führerschein
  • eine formlose, schriftliche Bestätigung zur dauerhaften privaten Nutzung des Fahrzeuges, wenn Sie nicht selbst der Halter sind
  • bei Carsharing-Fahrzeugen den Vertrag mit der Carsharing-Organisation

Zusätzliche Hinweise

Antragsvoraussetzungen

Sie können einen Parkausweis beantragen, wenn Sie

  • mit Hauptwohnsitz in einem der benannten Straßenabschnitte gemeldet sind, oder
  • mit Nebenwohnsitz gemeldet sind und keinen Hauptwohnsitz in Binz und
  • einen PKW besitzen, der auf Ihren Namen zugelassen ist, oder
  • kein eigenes Kraftfahrzeug besitzen, aber ständig mit einem PKW fahren, der Ihnen zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde oder nutzen PKWs einer Carsharing-Organisation und
  • private Stellflächen auf dem Grundstück nutzen könnten, aber der Vermieter schriftlich bestätigt, dass kein Stellplatz angemietet werden kann 

Verlust des Parkausweises

  • Bei der Neuausstellung wegen Verlust innerhalb des Gültigkeitszeitraumes sind die Umstände des Abhandenkommens durch die Inhaberin/den Inhaber des Parkausweises schriftlich darzulegen.

Gültigkeit

  • Der Parkausweis wird für aktuell für ein Jahr ab dem Tag der Ausstellung erteilt. 

Rechtsgrundlagen

Wegweiser

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Finanzen
Bußgeldstelle

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

Sachbearbeiterin

Carmen Pötter
Zimmer 217
Tel. +49 (0) 38393 / 374-34
E-Mail

Offizielle Sprechzeiten

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
sowie nach vorheriger Vereinbarung