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Gewerbe
Gewerbeanzeige

Die Gewerbeanzeige (An-, Um- und Abmeldung) dient dem Zweck, der Behörde die Überwachung der Gewerbeausübung zu ermöglichen.

Gleichzeitig gilt die Anzeige als steuerliche Anzeige nach § 138 Abs. 1 der Abgabenordnung (AO). Mit Ausnahme des Reisegewerbes ist jeder selbständige Gewerbetreibende anzeigepflichtig, unabhängig davon, ob es sich um ein erlaubnisfreies oder erlaubnispflichtiges Gewerbe handelt. Mögliche Anzeigepflichten auf Grund anderer Rechtsvorschriften bleiben unberührt.

Gebühr

  • Anmeldung: 32,00 Euro
  • Ummeldung: 27,00 Euro
  • Abmeldung: gebührenfrei

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag (An-, Um- oder Abmeldung)
  • Personaldokument
  • Vollmacht, wenn durch einen Bevollmächtigten angezeigt wird
  • Bei Anmeldung einer juristischen Person, z. B. GmbH, AG, GmbH & Co. KG, sind Handelsregisterauszüge in Kopie notwendig
  • Bei Anmeldung eines Handwerksbetriebes ist die Handwerkskarte (Eintragung in die Handwerksrolle bei der Handwerkskammer) mitzubringen

Rechtsgrundlagen

Wegweiser

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Planen und Bauen
Gewerbeamt I Fundbüro

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

in Ausschreibung


Zimmer 109
Tel. +49 (0) 38393 / 374-37
E-Mail

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
sowie nach vorheriger Vereinbarung