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Die Bauleitplanung dient der Steuerung der baulichen und sonstigen Nutzung des Bodens und damit der Grundstücke innerhalb einer Gemeinde. Sie setzt sich aus dem gemeindlichen Flächennutzungsplan und den Bebauungsplänen zusammen. Die Bauleitplanung ist eine hoheitliche Aufgabe und von der Gemeinde in eigener Verantwortung aufzustellen. Dieses ergibt sich aus der im Grundgesetz Art. 28 niedergelegten Selbstverwaltungsgarantie, die unseren Gemeinden einräumt, die Belange der örtlichen Gemeinschaft wahrzunehmen.
Die Bauleitplanung ist bundesrechtlich im Baugesetzbuch (BauGB) und den darauf beruhenden bundesrechtlichen Verordnungen, insbesondere der Baunutzungsverordnung (BauNVO), geregelt.
Es gibt zwei Arten von Bauleitplänen, die in einem hierarchischen Verhältnis zueinander stehen: den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan. Diese Bauleitpläne müssen in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben werden. Die hierfür geltenden Verfahrensvorschriften sind im Baugesetzbuch geregelt. Durch unterschiedliche Vorschriften der Länder zur Aufstellung von gemeindlichen Satzungen, geregelt in den Gemeindeordnungen, kann es zu Abweichungen im Verfahren zwischen den Bundesländern kommen.
Das Verfahren ist in seinen Grundzügen für den Flächennutzungsplan (FNP oder FPlan) und den Bebauungsplan (B-Plan) gleich. In Mecklenburg-Vorpommern muss der Flächennutzungsplan immer von der höheren Verwaltungsbehörde, Landkreis Vorpommern-Rügen) genehmigt werden.
Das Baugesetzbuch gibt ein rechtlich verbindliches Verfahren vor. Dabei sind unterschiedliche Teilnehmer gefordert. Die Öffentlichkeit wird während des Verfahrens informiert und kann sich aktiv beteiligen.
Hieraus ergibt sich folgendes Ablaufschema für die Verfahren
Die auf den Seiten der Bauleitplanung dargestellten Planwerke dienen lediglich Informationszwecken. Das Urheberrecht sowie sämtliche sonstigen Rechte (insbesondere Nutzungsrechte wie Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung in jeglicher Form etc.) liegen bei der Gemeinde Ostseebad Binz.
Tom HagedornZimmer 104Tel. +49 (0) 38393 / 374-52E-Mail
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