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Die Gemeinde Ostseebad Binz bemüht sich, die Website www.gemeinde-binz.de barrierefrei zugänglich zu machen. Rechtsgrundlage ist die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1).
Im Moment ist der allergrößte Teil, der auf dieser Website veröffentlichten Dokumente (Formulare, Verordnungen, Amtsblätter) nicht barrierefrei zugänglich. Wir sind gerade dabei, diese Dokumente entsprechend aufzubereiten. Da es sich um eine recht große Anzahl handelt, bitten wir um noch etwas Geduld.
Sollten Sie auf unseren Seiten auf Barrieren stoßen, senden Sie uns bitte über das Kontaktformular einen entsprechenden Hinweis mit einer Beschreibung, wo Ihnen der Fehler aufgefallen ist.
Sollten Sie der Ansicht sein, durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung von www.gemeinde-binz.de benachteiligt zu sein, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle wenden:
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit
Werderstraße 124 19055 Schwerin
Telefon: +49 (385) 588 9346 Telefax: +49 (385) 588 9703 E-Mail: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de
Letzte Aktualisierung dieser Erklärung: 11.09.2020
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