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Genehmigungen
Werbeanlagen

Für die Installation einer Werbeanlage auf öffentlichem Verkehrsgrund wird zwischen einer mobilen und einer ortsfesten Werbeanlage unterschieden. Außerdem ist das bestehende Baurecht für die Genehmigungspflicht von Anlagen zu beachten. Bei mobilen Anlagen sowie bei baugenehmigungsfreien ortsfesten Anlagen ist die Aufstellung auf öffentlichem Verkehrsgrund erst mit Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis gestattet.

Mobile Werbeanlagen

Für die Aufstellung mobiler Werbeanlagen kann im Bauamt ein Antrag zur Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis gestellt werden. Voraussetzung ist, dass die Werbefläche kleiner als 0,5m² ist. Damit handelt es sich nach dem Baurecht um eine genehmigungsfreie Werbeanlage.

Ortsfeste Werbeanlagen

Für die Installation einer ortsfesten Werbeanlage ist zunächst zu beachten, ob die Installation nicht gegen bestehende Regelungen wie etwa die unserer örtlichen Werbeanlagensatzung verstößt. Außerdem ist zu beachen, ob die geplante Anlage einer Baugenehmigung bedarf.

Wird eine Baugenehmigung benötigt, ist ein Antrag für die Genehmigung einer Sondernutzung nicht notwendig. Wenn eine Baugenehmigung erteilt worden ist, folgt nach der Installation der Anlage eine Anzeige beim Amt Planen und Bauen, Sachbereich Bauordnung, damit eine Sondernutzungsgebührenfestsetzung erfolgen kann.

Die Gebührenhöhe richtet sich nach den Regelungen aus der gültigen Sondernutzungsgebührensatzung der Gemeinde. Mit der Sondernutzungsgebührenfestsetzung erfolgt eine Sondernutzungserlaubnis für die betreffende Anlage.

Kommunale Werbeanlagen mieten

Die Gemeinde Ostseebad Binz bietet auch in den Rahmen einiger Straßenlaternen, so in der Bahnhofstraße, Dollahner Straße und Proraer Chaussee, sowie auf der Proraer Allee Gewerbetreibenden die Möglichkeit, ihre Werbung zu platzieren.

Bitte informieren Sie sich direkt in unserem Sachbereich!

Wegweiser

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Planen und Bauen
Bauordnung

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

in Vertretung

Maria Klett
Zimmer 107
Tel. +49 (0) 38393 / 374-53
E-Mail

Offizielle Sprechzeiten

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
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