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Die Gemeindevertretung ist das oberste Willensbildungs- und Beschlussorgan der Gemeinde Ostseebad Binz. Die Mitglieder werden für fünf Jahre gewählt, zuletzt am 27.05.2019.
Sie ist für alle wichtigen Angelegenheiten der Gemeinde zuständig und überwacht die Durchführung ihrer Entscheidungen, soweit nicht durch Gesetz, Hauptsatzung oder Beschluss der Gemeindevertretung eine Übertragung auf den Hauptausschuss oder den Bürgermeister stattgefunden hat. Die Gemeindevertretung befasst sich, neben den der Gemeindevertretung gesetzlich zugewiesenen Aufgaben, mit Angelegenheiten, die aufgrund ihrer politischen Bedeutung, ihrer wirtschaftlichen Auswirkungen oder als Grundlage für Einzelentscheidungen von grundsätzlicher Bedeutung für die Gemeinde sind.
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