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Die Seebrücke Binz ist ein Hafen im Sinne des § 1 Abs. 2 der HafVO M-V. Das Ostseebad Binz betreibt als öffentliche Einrichtung den kommunalen Anleger „Seebrücke“.
Das Angeln ist unter Beachtung des Schiffsverkehrs:
während der Saison (vom 01.05. bis 30.09.) von 19.00 – 07.00 Uhr undaußerhalb der Saison ganztags gestattet.
Für die Seebrücke Binz gilt ein Badeverbot. Das Springen von der Seebrücke ist nicht gestattet. Weitere Regelungen entnehmen Sie bitte der Satzung über die Nutzung der Seebrücke (Seebrückensatzung).
Die Benutzung der Seebrücke durch Nutzer von Wasserfahrzeugen ist entgeltpflichtig. Für Wasserfahrzeuge, die das Hafengebiet „Seebrücke“ befahren, ist nach Maßgabe von § 7 der Seebrückensatzung ein Seebrückenbenutzungsentgelt zu entrichten.
Bitte entnehmen Sie die anfallenden Entgelte der Entgelttabelle unter Punkt 6 der Entgeltordnung Seebrückennutzung.
Tel: +49 (0) 38393 - 148148Fax: +49 (0) 38393 - 148299E-Mail
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Kai GardejaE-Mail
Ralf MüllerTel. +49 (0)38393148 200E-Mail
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