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Die Hafennutzungsordnung gilt für den Hafen – Anlegestelle Seebrücke – der Gemeinde Ostseebad Binz. Das Gebiet des Hafens liegt innerhalb der gekennzeichneten und öffentlich bekannt gemachten Hafengrenzen. Die Wasserfläche ist inkommunalisiert.
Das Angeln ist unter Beachtung des Schiffsverkehrs:
während der Saison (vom 01.05. bis 30.09.) von 22.00 – 09.00 Uhr undaußerhalb der Saison ganztags gestattet.
Für die Seebrücke Binz gilt ein Badeverbot. Das Springen von der Seebrücke ist nicht gestattet. Weitere Regelungen entnehmen Sie bitte der Hafennutzungsordnung.
Tel: +49 (0) 38393 - 148148Fax: +49 (0) 38393 - 148299E-Mail
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Kai GardejaE-Mail
Ralf MüllerTel. +49 038393148 200E-Mail
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