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Weitere Informationen
Nutzung Seebrücke

Die Seebrücke Binz ist ein Hafen im Sinne des § 1 Abs. 2 der HafVO M-V.
Das Ostseebad Binz betreibt als öffentliche Einrichtung den kommunalen Anleger „Seebrücke“.

Es ist verboten

  1. die Seebrücke mit Fahrzeugen zu befahren
  2. Rad zu fahren und Abstellen von Fahrrädern auf der Seebrücke
  3. auf der Seebrücke gewerbliche oder werbliche Tätigkeiten auszuführen.

Angeln

Das Angeln ist unter Beachtung des Schiffsverkehrs:

während der Saison (vom 01.05. bis 30.09.) von 19.00 – 07.00 Uhr und
außerhalb der Saison ganztags gestattet.

Badeverbot

Für die Seebrücke Binz gilt ein Badeverbot. Das Springen von der Seebrücke ist nicht gestattet.

Weitere Regelungen entnehmen Sie bitte der Satzung über die Nutzung der Seebrücke (Seebrückensatzung).

Seebrückennutzungsentgelt

Die Benutzung der Seebrücke durch Nutzer von Wasserfahrzeugen ist entgeltpflichtig. Für Wasserfahrzeuge, die das Hafengebiet „Seebrücke“ befahren, ist nach Maßgabe von § 7 der Seebrückensatzung ein Seebrückenbenutzungsentgelt zu entrichten.

Bitte entnehmen Sie die anfallenden Entgelte der Entgelttabelle unter Punkt 6 der Entgeltordnung Seebrückennutzung.

Rechtsgrundlagen

Wegweiser

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Eigenbetrieb
Binzer Bucht Tourismus

Im Haus des Gastes
Heinrich-Heine-­Straße 7
18609 Ostseebad Binz

Tel: +49 (0) 38393 - 148148
Fax: +49 (0) 38393 - 148299
E-Mail

Tourismusdirektor

Kai Gardeja
E-Mail

Leitung Unternehmensorganisation

Ralf Müller
Tel. +49 (0)38393148 200
E-Mail

nach vorheriger Vereinbarung