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Als Wohnen im Sinne des Baugesetzbuchs und der Baunutzungsverordnung gilt nur das Dauerwohnen mit freier Wohnortwahl und eigener Haushaltsführung. Davon abweichende „Wohnarten“ werden anders klassifiziert: z.B. Ferien- oder Nebenwohnungen.
Wenn Sie Eigentümer_in eines Hauses oder einer Wohnung in der Gemeinde Ostseebad Binz sind oder werden möchten, gilt für Sie die in der Baugenehmigung festgeschriebene zulässige Nutzung.
Hierbei war und ist die zulässige Nutzung abhängig von der gesetzlich im Bebauungsplan festgelegten Gebietsart wie zum Beispiel einem reinen Wohngebiet (WR) oder einem Mischgebiet (MI).
Wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihr Wohnhaus in eine Ferienwohnung oder umgekehrt in Dauerwohnen wandeln möchten, müssen Sie die Nutzungsänderung einer baulichen Anlage beantragen. Selbiges gilt natürliche auch für jede andere Nutzungsänderungen, wenn Sie zum Beispiel bisherigen Wohnraum in eine Gaststätte, in ein Büro oder in eine Arztpraxis umgewandeln möchten.
Wenn Sie unsicher sind, können Sie sich bei der uns erkundigen, ob
Die zuständige Behörde wäre in diesem Fall der Landkreis Vorpommern-Rügen. Sie, als Bauherrin oder Bauherr, sind dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Befreiungen oder Genehmigungen von den jeweils zuständigen Behörden eingeholt werden.
Maria Klett | Tom HagedornZimmer 107 | 104Tel. +49 (0) 38393 / 374-53 bzw. 52E-Mail
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