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Ein Flächennutzungsplan ist der übergeordnete Bauleitplan für die gesamte Gemeinde. Das bedeutet, für das vollständige Gemeindegebiet werden die beabsichtigten städtebaulichen Entwicklungen in der Art der Bodennutzung definiert. So werden zum Beispiel Wohnbauflächen, Gewerbeflächen und auch Flächen für die touristische Nutzung in ihren Grundzügen dargestellt. Dafür müssen die voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde ermittelt werden.
Als Plan für das gesamte Gemeindegebiet enthält der Flächennutzungsplan damit das übergeordnete Konzept der städtebaulichen Entwicklung. Der Flächennutzungsplan wird deshalb als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet. Aus dieser Eigenschaft ergibt sich, dass Aussagen im Flächennutzungsplan vor allem die Gemeinde selbst und nicht grundsätzlich schon den Bürger rechtlich binden.
Die auf den Seiten der Bauleitplanung dargestellten Planwerke dienen lediglich Informationszwecken. Das Urheberrecht sowie sämtliche sonstigen Rechte (insbesondere Nutzungsrechte wie Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung in jeglicher Form etc.) liegen bei der Gemeinde Ostseebad Binz.
Tom HagedornZimmer 104Tel. +49 (0) 38393 / 374-52E-Mail
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