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Verkehrstechnik I Sondernutzungen
Veranstaltungen – Ausnahmegenehmigung

Zur Durchführung einer Veranstaltung oder eines Umzuges auf öffentlichen Straßen benötigen Sie grundsätzlich eine verkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung nach § 29 Abs. 2 Straßenverkehrsordnung (StVO). Für die für die Durchführung eines Marktes wird in der Regel noch eine Ausnahmeerlaubnis nach §§ 46 Abs. 1 Nr. 9, 11 (StVO) hinzukommen. Für beide Vorhaben muß der Straßenbaulastträger, soweit die o.g. verkehrsrechtliche Erlaubnis hierzu keine Aussage enthält, eine Sondernutzungserlaubnis erteilen.

Gebühr

  • Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art und Umfang der beantragten Nutzung. Als Grundlage dient dabei die örtliche Gebührensatzung für Sondernutzungen.

Bearbeitungszeit

  • Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens 2 Wochen vorab zu stellen. Die Bearbeitungszeit richtet sich u.a. auch nach dem Prüfungsumfang zur Genehmigung.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag (siehe Antragsformular)
  • Zustimmung des Straßeneigentümers (Straßenbaulastträgers) soweit abweichend von der Genehmigungsbehörde

Zusätzliche Hinweise

  • Welche verkehrlichen Maßnahmen zur Sicherung der Veranstaltung und der Veranstaltungsteilnehmer erforderlich, ist oft nicht selten auch eine Verkehrsrechtliche Anordnung zur verkehrlichen Sicherung erforderlich (§ 45 Abs. 6 StVO).

Rechtsgrundlagen

Wegweiser

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Planen und Bauen
Verkehrstechnik & Sondernutzungen

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

Sachbearbeiter

Matthias Preuß
Zimmer 106
Tel. +49 (0) 38393 / 374-35
E-Mail

Offizielle Sprechzeiten

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
sowie nach vorheriger Vereinbarung