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Einwohnermeldestelle
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Der Inhalt des Gewerbezentralregisters ergibt sich aus § 149 Abs. 2 der Gewerbeordnung (GewO). Danach sind vier Gruppen von Eintragungen zu unterscheiden, nämlich

  • Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.)
  • um ein Unterlaufen derartiger Untersagungs- oder Rücknahmeverfahren zu verhindern Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufsverfahrens
  • Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie
  • bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten.

Deshalb wird das Gewerbezentralregister unterteilt nach natürlichen und juristischen Personen geführt.

Beanstandungen gegen Form und Inhalt der Eintragung sind stets an die entscheidende Stelle und nicht an die Registerbehörde zu richten. Der Registerbehörde steht keine materiell rechtliche Entscheidungskompetenz hinsichtlich des Inhalts einer getroffenen Verwaltungs- oder Bußgeldentscheidung zu.

Gebühr

  • Je Auskunft 13 Euro
  • Die Anzahl der Auskünfte, die beantragt werden können, ist nicht begrenzt. Für jeden einzelnen Antrag wird jedoch die volle Gebühr erhoben.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis beziehungsweise Reisepass

Zusätzliche Hinweise

  • Aus Gründen des Datenschutzes können per E-Mail übermittelte Anträge und Anfragen zu Eintragungen und zur Löschung von Eintragungen nicht beantwortet werden.

Rechtsgrundlagen

Quelle

Wegweiser

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Allgemeine Verwaltung
Einwohnermeldestelle

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

Sachbearbeiterin

Jasmin Schösser
Zimmer 213 / 214
Tel. +49 (0) 38393 / 374-39
E-Mail

Offizielle Sprechzeiten

Dienstag:
9:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
9:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
sowie nach vorheriger Vereinbarung