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Durch die Bewohnerparkregelung wird bezweckt, den vorhandenen Parkraum in bestimmten Gebieten neu zu verteilen und dabei Bewohner vorrangig zu berücksichtigen. Nur Personen, die im Gebiet tatsächlich wohnen, dort amtlich gemeldet sind und über ein eigenes Fahrzeug (PKW) verfügen beziehungsweise die dauerhafte Nutzung eines Fahrzeuges nachweisen, erhalten für ein Fahrzeug einen Parkausweis.
Eine Erteilung einer Bewohnerparkberechtigung ist an einen aktuellen Nachweis des Vermieters gekoppelt. Es erfolgt eine Abfrage, ob beim Vermieter ggf. ein Stellplatz angemietet werden kann. Bewohner mit der Möglichkeit einen eigenen Stellplatz zu mieten erhalten im Regelfall dann keine besonderen Parkrechte.
Antragsvoraussetzungen
Sie können einen Parkausweis beantragen, wenn Sie
Verlust des Parkausweises
Gültigkeit
Carmen PötterZimmer 217Tel. +49 (0) 38393 / 374-34E-Mail
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