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Die Errichtung, Änderung und Nutzungsänderung…
…bedarf keiner Baugenehmigung, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Es muss eine Mitteilung an die zuständige Stelle erfolgen.
ab 02 I 2025 Lisa Baumann Zimmer 104Tel. +49 (0) 38393 / 374-53 E-Mail
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