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Bauordnung
Grundstücksverkehr I Ankauf, Verkauf, Tausch, Erbbaurechte

Ankauf bebauter und unbebauter Grundstücke

  • zur gemeindlichenen Nutzung
  • zur Ansiedlung von Wirtschaftsunternehmen
  • für zukünftige Gewerbegebiete
  • für Verkehrsbaumaßnahmen der Gemeinde
  • Wahrnehmung des Vorkaufsrechtes der Gemeinde

Verkauf, Tausch bebauter und unbebauter Grundstücke

  • Ausschreibungen zum Verkauf
  • Verkauf bebauter und unbebauter Grundstücke
  • Grundstückstauschverträge

Vergabe von Erbbaurechten

Grundstücke kann man nicht nur kaufen, sondern das Recht zur Bebauung auch als Erbbaurecht erwerben. Als eigentumsgleiches Recht verschafft das Erbbaurecht den Erbbauberechtigten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht zur Bebaubarkeit und Nutzung des Grundstückes. Die Gemeinde bleibt somit Eigentümerin des Grund und Bodens. Es ist veräußerlich und vererblich und kann sowohl für private als auch für gewerbliche Zwecke bestellt werden. Für die Bestellung des Erbbaurechts wird als wirtschaftliche Gegenleistung jährlich der Erbbauzins erhoben.

Bearbeitungszeit

  • Mittelfristig, Gremienlauf notwendig

Wegweiser

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Planen und Bauen
Bauordnung

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

in Vertretung

Maria Klett
Zimmer 107
Tel. +49 (0) 38393 / 374-53
E-Mail

Offizielle Sprechzeiten

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
sowie nach vorheriger Vereinbarung