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Ankauf bebauter und unbebauter Grundstücke
Verkauf, Tausch bebauter und unbebauter Grundstücke
Vergabe von Erbbaurechten
Grundstücke kann man nicht nur kaufen, sondern das Recht zur Bebauung auch als Erbbaurecht erwerben. Als eigentumsgleiches Recht verschafft das Erbbaurecht den Erbbauberechtigten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Recht zur Bebaubarkeit und Nutzung des Grundstückes. Die Gemeinde bleibt somit Eigentümerin des Grund und Bodens. Es ist veräußerlich und vererblich und kann sowohl für private als auch für gewerbliche Zwecke bestellt werden. Für die Bestellung des Erbbaurechts wird als wirtschaftliche Gegenleistung jährlich der Erbbauzins erhoben.
ab 02 I 2025 Lisa Baumann Zimmer 104Tel. +49 (0) 38393 / 374-53 E-Mail
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