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Der Bodenrichtwert nach § 196 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen.
Die Bodenrichtwertkarte wird durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte des Landkreises Vorpommern-Rügen erstellt.
Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des Landkreises Vorpommern-Rügen.
ab 02 I 2025 Lisa Baumann Zimmer 104Tel. +49 (0) 38393 / 374-53 E-Mail
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