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Bauordnung
Bodenrichtwertkarte

Der Bodenrichtwert nach § 196 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb eines abgegrenzten Gebiets (Bodenrichtwertzone), die nach ihren Grundstücksmerkmalen, insbesondere nach Art und Maß der Nutzbarkeit weitgehend übereinstimmen und für die im Wesentlichen gleiche allgemeine Wertverhältnisse vorliegen.

Die Bodenrichtwertkarte wird durch den Gutachterausschuss für Grundstückswerte des Landkreises Vorpommern-Rügen erstellt.

Gebühr

  • Auskunft aus der Bodenrichtwertkarte für Bauflächen des Landkreises Vorpommern-Rügen, Größe A4, 2 Seiten: 22,00 €

Zusätzliche Hinweise

Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite des Landkreises Vorpommern-Rügen.

Rechtsgrundlagen

Wegweiser

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Bauordnung

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