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Brand- und Zivilschutz I Feuerwehr
Zivil- und Selbstschutz

Aufgabe des Zivilschutzes ist es, durch nichtmilitärische Maßnahmen die Bevölkerung, ihre Wohnungen und Arbeitsstätten, lebens- oder verteidigungswichtige zivile Dienststellen, Betriebe, Einrichtungen und Anlagen sowie das Kulturgut vor Kriegseinwirkungen zu schützen und deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern.

Behördliche Maßnahmen ergänzen die Selbsthilfe der Bevölkerung.

Zum Zivilschutz gehören insbesondere

  • der Selbstschutz
  • die Warnung der Bevölkerung
  • der Schutzbau
  • die Aufenthaltsregelung
  • der Katastrophenschutz nach Maßgabe des § 11 ZSKG,
  • Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit
  • Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut.

Rechtsgrundlagen

Wegweiser

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Planen und Bauen
Brand- & Zivilschutz I Feuerwehr

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

Sachbearbeiter

Daniel Hartlieb
Zimmer 109
Tel. +49 (0) 38393 / 374-30
E-Mail

Offizielle Sprechzeiten

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
sowie nach vorheriger Vereinbarung

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