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Immission und Emission klingen ähnlich und haben auch miteinander zu tun. Mit folgenden Erklärungen soll Ihnen der Unterschied leichter fallen:
Emission bedeutet soviel wie Aussenden oder Abstrahlen, Immission soviel wie Empfangen. Ausgesendet und empfangen werden Strahlung, Wellen und Teilchen, zum Beispiel Radioaktivität, Schall und Gerüche. Auch Sie als Menschen können zum Beispiel mit Ihrem Mund Schall senden (Emission) und mit Ihren Ohren empfangen (Immission)
Das Immissionsschutzrecht zählt zum Kernbereich des modernen Umweltrechts und verfolgt das Ziel, schädliche Einwirkungen von Immissionen auf den Menschen und seine Umwelt zu verhindern und potentiell schädlichen Umwelteinwirkungen vorzubeugen.
Die zentrale Rechtsvorschrift auf nationaler Ebene ist das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Gesetzeszweck ist es, den Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen. Dazu zählen Luftverunreinigungen, Geräusche, Gerüche, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlen. Gegenstand ist zudem die Vorsorge vor der Entstehung solcher schädlicher Umwelteinwirkungen durch Einhaltung des Standes der Technik.
Lärmschutz
Lärmschutz ist das Ziel aller Maßnahmen der Lärmbekämpfung und Teil des Immissionsschutzes.
Er soll das Wohlbefinden von Menschen und Tieren in Bezug auf Lärm sichern. Die Maßnahmen der Lärmbekämpfung betreffen schwerpunktmäßig den Schutz vor Umgebungslärm, Sportlärm, Freizeitlärm und Ruhestörung.
Der Begriff Lärmschutz ist nicht gleichbedeutend mit dem Schallschutz. Schall ist eine messbare Größe. Erst durch nicht messbare individuelle oder sozio-kulturelle Aspekte wird störender Schall zu Lärm.
Maria KlettZimmer 107Tel. +49 (0) 38393 / 374-53E-Mail
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