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In der Gemeinde Ostseebad Binz unterliegen die Bäume einer Baumschutzsatzung. Darüber hinaus gibt einen gesetzlichen Baumschutz sowie einen speziell im Landesnaturschutzrecht verankerten Alleenschutz.
Das Fällen eines Baumes ist dabei nur unter bestimmten Umständen erlaubt, denn Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, dienen der Klimaverbesserung, sind Filter von Staub und Schadstoffen und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere und Pflanzen, beleben und gliedern das Ortsbild und tragen zum Erholungswert unserer Gemeinde bei.
Um diesen Schutz zu gewährleisten, hat die Gemeinde Ostseebad Binz eine Baumschutzsatzung erlassen, die Genehmigungsverfahren für Ausnahmen und Befreiungen regelt und festlegt, welche Bäume somit unter die Schutzbestimmungen fallen. Jeder Baumfällantrag ist eine Einzelfallentscheidung.
Mecklenburg-Vorpommern verfügt zudem über gesetzliche Regelungen zum Schutz von Alleen und einseitigen Baumreihen an öffentlichen wie privaten Verkehrsflächen und Feldwegen. Die Beseitigung von Alleen oder einseitigen Baumreihen sowie alle Handlungen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder nachteiligen Veränderung führen können, sind verboten. Um den Alleenbestand nachhaltig zu sichern, sind rechtzeitig Neuanpflanzungen vorzunehmen.
Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 100 Zentimetern, gemessen in einer Höhe von 1,30 m über dem Erdboden, sind gesetzlich geschützt und beim Landkreis Vorpommern Rügen zu beantragen. Bitte stellen Sie dafür den Baumfällantrag gemäß §18 oder §19 Naturschutzgesetz M-V.
Karoline EckardtZimmer 101Tel. +49 (0) 38393 / 374-48E-Mail
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