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Grünplanung I Umwelt
Antrag Baumfällung

In der Gemeinde Ostseebad Binz unterliegen die Bäume einer Baumschutzsatzung. Darüber hinaus gibt einen gesetzlichen Baumschutz sowie einen speziell im Landesnaturschutzrecht verankerten Alleenschutz.

Das Fällen eines Baumes ist dabei nur unter bestimmten Umständen erlaubt, denn Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, dienen der Klimaverbesserung, sind Filter von Staub und Schadstoffen und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere und Pflanzen, beleben und gliedern das Ortsbild und tragen zum Erholungswert unserer Gemeinde bei.

Um diesen Schutz zu gewährleisten, hat die Gemeinde Ostseebad Binz eine Baumschutzsatzung erlassen, die Genehmigungsverfahren für Ausnahmen und Befreiungen regelt und festlegt, welche Bäume somit unter die Schutzbestimmungen fallen. Jeder Baumfällantrag ist eine Einzelfallentscheidung.

Mecklenburg-Vorpommern verfügt zudem über gesetzliche Regelungen zum Schutz von Alleen und einseitigen Baumreihen an öffentlichen wie privaten Verkehrsflächen und Feldwegen. Die Beseitigung von Alleen oder einseitigen Baumreihen sowie alle Handlungen, die zu deren Zerstörung, Beschädigung oder nachteiligen Veränderung führen können, sind verboten. Um den Alleenbestand nachhaltig zu sichern, sind rechtzeitig Neuanpflanzungen vorzunehmen. 

Zuständigkeiten

Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 100 Zentimetern, gemessen in einer Höhe von 1,30 m über dem Erdboden, sind gesetzlich geschützt und beim Landkreis Vorpommern Rügen zu beantragen. Bitte stellen Sie dafür den Baumfällantrag gemäß §18 oder §19 Naturschutzgesetz M-V.

Gebühr

  • Die Gebühren richten sich nach der Verwaltungsgebührensatzung der Gemeinde und sind vom Einzelfall abhängig.

Bearbeitungszeit

  • Die für eine Entscheidung zur Baumfällung oder –pflege notwendigen Unterlagen sollten rechtzeitig, jedoch einen Monat vorher, eingereicht werden.

Worauf Sie achten sollten

  • Grundsätzlich ist es nach dem Bundesnaturschutzgesetz verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind nur schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesunderhaltung von Bäumen.

Erforderliche Unterlagen

  • Baumfällantrag mit Lageplan und Fotos
  • genaue Angaben zum Baum bzw. Baumbestand wie z.B. genauer Standort, Eigentümer, Art, Höhe, Durchmesser, Schäden im Kronen- und Stammbereich (sofern erkennbar), unmittelbare Umgebung des Baumes
  • Bei Bedarf: Fachliche Stellungnahme oder Gutachten

Zusätzliche Hinweise

  • Auch eine illegale Beseitigung eines geschützten Baumes beinhaltet eine Pflicht zur Ersatzpflanzung. Darüber hinaus kann ein Bußgeld festgesetzt werden, das den Wert einer Ersatzpflanzung um ein Vielfaches übersteigt.
  • Ein Anspruch auf Ausnahme von den Verboten besteht nicht. Dies betrifft auch den Innenbereich bebauter Flächen.

Rechtsgrundlagen

Wegweiser

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Planen und Bauen
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Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

Sachbearbeiterin

Karoline Eckardt
Zimmer 101
Tel. +49 (0) 38393 / 374-48
E-Mail

Offizielle Sprechzeiten

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
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