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Im Zuge eines Wohnungsumzuges sollen Container auf der Straße aufgestellt oder auch Parkbereiche zur Aufstellung eines Umzugswagens reserviert werden.
Wenn die örtlichen Gegebenheiten das problemlose Abstellen eines Umzugfahrzeuges nicht ermöglichen oder Sie einen Möbellift bzw. Schrägaufzug aufstellen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis gegebenen falls in Verbindung mit einer verkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung.
Matthias PreußZimmer 106Tel. +49 (0) 38393 / 374-35E-Mail
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