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Verkehrstechnik I Sondernutzungen
Wohnungsumzüge

Im Zuge eines Wohnungsumzuges sollen Container auf der Straße aufgestellt oder auch Parkbereiche zur Aufstellung eines Umzugswagens reserviert werden.

Wenn die örtlichen Gegebenheiten das problemlose Abstellen eines Umzugfahrzeuges nicht ermöglichen oder Sie einen Möbellift bzw. Schrägaufzug aufstellen wollen, benötigen Sie eine Sondernutzungserlaubnis gegebenen falls in Verbindung mit einer verkehrsrechtlichen Ausnahmegenehmigung.

Gebühr

  • Die Höhe der Gebühr richtet sich nach Art und Umfang der beantragten Nutzung. Als Grundlage dient dabei die örtliche Gebührensatzung für Sondernutzungen.

Bearbeitungszeit

  • Der Antrag ist rechtzeitig, mindestens 2 Wochen vorab zu stellen. Die Bearbeitungszeit richtet sich u.a. auch nach dem Prüfungsumfang zur Genehmigung.

Erforderliche Unterlagen

  • schriftlicher Antrag (siehe Antragsformular)
  • Zustimmung des Straßeneigentümers (Straßenbaulastträgers)

Zusätzliche Hinweise

  • Welche verkehrlichen Maßnahmen zur Sicherung der Maßnahme erforderlich, ist nicht selten auch eine Verkehrsrechtliche Anordnung zur verkehrlichen Sicherung erforderlich (§ 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung – StVO).

Rechtsgrundlagen

Wegweiser

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Planen und Bauen
Verkehrstechnik & Sondernutzungen

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

Sachbearbeiter

Matthias Preuß
Zimmer 106
Tel. +49 (0) 38393 / 374-35
E-Mail

Offizielle Sprechzeiten

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
sowie nach vorheriger Vereinbarung