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Finanzen
Steuern I

Die Gemeinde Ostseebad Binz finanziert vor allem über Steuern wichtige Aufgaben, die für alle Bürgerinnen und Bürger unseres Ostseebades wahrgenommen werden.

Im Sachbereich Steuern I werden die Grundsteuern sowie die Hundesteuern erhoben. Dies erfolgt durch Festsetzung.  Hier erfolgt außerdem die Bearbeitung von Mieten, Pachten und Erbbauzins.

Die Bearbeitung der Mieten und Pachten erfolgt auf der Grundlage von geschlossenen Verträgen zwischen der Gemeindeverwaltung Ostseebad Binz als Eigentümer der Objekte und den Mietern und Pächtern.

Grundlage für die Bearbeitung des Erbbauzinses sind die bei einem Notar zwischen der Gemeindeverwaltung Ostseebad Binz als Eigentümer der Objekte und den Erbbauberechtigten geschlossenen Verträgen. Alle Verträge werden vom Fachamt Planen und Bauen zur weiteren Bearbeitung hergereicht.

Der Sachbereich Steuern I wendet sich mit den Abgabenbescheiden direkt an die jeweiligen Abgabenschuldner. 

Rechtsgrundlagen

Wegweiser

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Finanzen
Steuern I

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

Sachbearbeiterin

Anja Rausch
Zimmer 205
Tel. +49 (0) 38393 / 374-47
E-Mail

Offizielle Sprechzeiten

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 16:00
sowie nach vorheriger Vereinbarung