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Der Kinderreisepass wird von den meisten Staaten weltweit anerkannt und ist sechs Jahre gültig. Er kann verlängert werden, jedoch maximal bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres. Ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder je nach Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass.
Eine Aktualisierung des Kinderreisepasses (z. B. ein neues Lichtbild, Änderung der Augenfarbe oder Größe) kann jederzeit erfolgen.
Der Kinderreisepass wird sofort ausgestellt und ausgehändigt. Sie benötigen ein biometrisches Passbild. Für Kinder unter zehn Jahren gelten dabei weniger strenge Vorgaben als für Erwachsene. Nähere Informationen dazu finden Sie in der Foto-Mustertafel für Kinder in unserem Downloadbereich.
Der Kinderreisepass enthält kein elektronisches Speichermedium (Chip), sodass für die Beantragung keine Fingerabdrücke erfasst werden.
Birgit Majewski Jasmin SchösserZimmer 213 / 214Tel. +49 (0) 38393 / 374-39E-Mail
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