Menübutton
Deutsche Staatsangehörige, gemäß des Artikels 116 Abs. 1 Grundgesetz, die das 16. Lebensjahr vollendet haben sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis (oder Reisepass) zu besitzen.
Die Beantragung eines Reisepasses sollte bei der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes durch persönliche Vorsprache erfolgen. Minderjährige, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, gelten als allein antragsberechtigt.
Die Ausweispflicht erfüllt auch, wer einen gültigen (vorläufigen) Reisepass besitzt.
Jasmin SchösserZimmer 213 / 214Tel. +49 (0) 38393 / 374-39E-Mail
Hochscrollen