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Grunderwerb, der entsprechend dem vorliegenden Planungsrecht für den Neubau, den Ausbau und den Umbau von Straßen erforderlich ist, sowie Grunderwerb nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz (VerkFlBerG).
Bei Fragen zum Straßenbestand wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Tiefbau & Straßenunterhaltung.
Maria KlettZimmer 107Tel. +49 (0) 38393 / 374-53E-Mail
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