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Bauordnung
Grunderwerb, öffentliche Straßen

Grunderwerb, der entsprechend dem vorliegenden Planungsrecht für den Neubau, den Ausbau und den Umbau von Straßen erforderlich ist, sowie Grunderwerb nach dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz (VerkFlBerG).

Bei Fragen zum Straßenbestand wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Tiefbau & Straßenunterhaltung.

Bearbeitungszeit

  • Mittelfristig, Gremienlauf notwendig

Rechtsgrundlagen

Wegweiser

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Planen und Bauen
Bauordnung

Jasmunder Straße 11
18609 Ostseebad Binz

in Vertretung

Maria Klett
Zimmer 107
Tel. +49 (0) 38393 / 374-53
E-Mail

Offizielle Sprechzeiten

Dienstag:
09:00 – 12:00 & 13:00 – 17:00
Donnerstag:
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