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Am 29.01.2024 ist es soweit: fünf Fachjuroren der Architektenkammer M-V und vier Sachjuroren aus kommunaler Politik und vom DRK werden die neun eingegangenen Arbeiten bewerten. Gestartet hatte der Wettbewerb im August 2023, nach vielen Monaten Vorarbeit. Im September 2023 hatten sich dann 45 Büros aus fast allen deutschen Bundesländern zur Teilnahme beworben. Ein externer Vorprüfer hat dann in einem Losverfahren 10 Büros für die Teilnahme ausgelost.
Alle Teilnehmer*innen haben seitdem an ihren Entwürfen getüftelt und schließlich am 05.01.2024 ihre Arbeiten eingereicht. Derzeit finden die Vorprüfungen der Wettbewerbsbeiträge statt.
Nach der Sitzung des Preisgerichts können ab 30.01.2024 alle Binzer und Proraner Bürgerinnen und Bürger für drei Tage die Ergebnisse des Wettbewerbs in den Räumen der Tourismusverwaltung begutachten. Nähere Informationen dazu werden ab 24.01. bekannt gegeben.
Ziele des Wettbewerbs
Umwelt, Technik und Gesellschaft ändern sich. Die Aufgaben der freiwilligen Feuerwehr haben sich in den letzten Jahren vielfältig erweitert und die Anforderungen innerhalb unseres Gemeindegebietes haben sich deutlich erhöht. Mit etwa 200 Einsätzen pro Jahr gehört unsere Freiwillige Feuerwehr zu einer der leistungsstärksten der Insel Rügen.Mit der Entwicklung des Ortsteils Prora hat sich in den vergangenen Jahren die Ausdehnung des zu sichernden Gemeindegebiets vergrößert. Aus diesem Grund soll das neue Feuerwehrgebäude mit Zivilschutzlager & Rettungswache (DRK) als Bindeglied zwischen den beiden Ortsteilen platziert werden.Die Gemeinde Ostseebad Binz legt Wert auf eine qualitativ anspruchsvolle Bebauung mit hoher architektonischer, ökologischer und freiräumlicher Qualität. Bei der Konzeption der Gebäude legt die Ausloberin Wert auf die Entwicklung eines nachhaltigen Gesamtkonzeptes, welches sich in einer ressourcensparenden Nutzung und Bewirtschaftung wiederspiegeln soll. Der Neubau der neuen Feuerwehrgebäude mit Zivilschutzlager & Rettungswache hat folgende Zielsetzungen:
Der Durchführung dieses Wettbewerbs liegen die Richtlinien für Planungswettbewerbe RPW 2013 in der Fassung vom 31.01.2013 zugrunde. Die Anwendung und Anerkennung der RPW ist für alle Beteiligten verbindlich, soweit die Auslobung nicht ausdrücklich davon abweicht.An der Vorbereitung und Auslobung dieses Wettbewerbs hat die Architektenkammer Mecklenburg-Vorpommern beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort unter der Nummer 6/2023 registriert.
12.01.2024 Allgemein
Romy GuruzZimmer 111E-Mail
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